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Favoritenstraße 213
AT-1100 Wien
Für FAWE, Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten (in den AGB „der Versicherungsmakler“)
Präambel
(1) Der Versicherungsmakler vermittelt unabhängig von seinen oder dritten Interessen, insbesondere unabhängig vom Versicherungsunternehmen (Versicherer), Versicherungsverträge zwischen dem Versicherungsunternehmen einerseits und dem Versicherungskunden andererseits. Der vom Versicherungskunden mit seiner Interessenwahrung in privaten und/oder betrieblichen Versicherungsangelegenheiten beauftragte Versicherungsmakler ist für beide Parteien des Versicherungsvertrages tätig, hat aber überwiegend die Interessen des Versicherungskunden zu wahren.
(2) Der Versicherungsmakler erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Maklergesetzes, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) und auf Basis der mit dem Versicherungskunden vereinbarten Tätigkeiten (durch den Maklerauftrag, Beratungsprotokoll und/oder die Risikoberatungsliste) mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.
1. Geltungsbereich
(1) Die AGB gelten ab Vertragsabschluss (erster vom Versicherungsmakler vermittelter Vertrag) zwischen dem Versicherungsmakler und dem Versicherungskunden, da vorher keine Geschäftsbeziehung vorliegt.
(2) Der Versicherungskunde erklärt seine Zustimmung, dass diese AGB dem gesamten Vertragsverhältnis zwischen ihm und dem Versicherungsmakler über die Dauer der Geschäftsbeziehung zu Grunde gelegt werden.
(3) Der Tätigkeitsbereich des Versicherungsmaklers wird, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, örtlich auf Anbieter mit Firmensitz und Gerichtsstand Österreich beschränkt.
2. Die Pflichten des Versicherungsmaklers
(1) Der Versicherungsmakler verpflichtet sich, für den Versicherungskunden eine angemessene Risikoanalyse zu erstellen und darauf aufbauend ein angemessenes Deckungskonzept zu erarbeiten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Risikoanalyse und das Deckungskonzept ausschließlich auf den Angaben des Kunden sowie den dem Versicherungsmakler allenfalls übergebenen Urkunden basieren und daher unrichtige und/oder unvollständige Informationen durch den Versicherungskunden das Ausarbeiten eines angemessenen Deckungskonzepts verhindern.
(2) Der Versicherungsmakler hat den Versicherungskunden fachgerecht und den jeweiligen Kundenbedürfnissen entsprechend zu beraten, aufzuklären und den nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln. Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass die Interessenwahrung des Versicherungskunden grundsätzlich auf Versicherungsunternehmen mit Niederlassung in Österreich beschränkt ist und daher ausländische Versicherungsunternehmen aufgrund des entsprechend erhöhten Aufwandes nur im Falle eines ausdrücklichen Auftrags des Versicherungskunden gegen ein gesondertes Entgelt einbezogen werden.
(3) Die Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes durch den Versicherungsmakler erfolgt bei entsprechender Bearbeitungszeit unter Berücksichtigung des Preis-Leistungs-Verhältnisses. Bei der Auswahl einer Versicherung können daher neben der Höhe der Versicherungsprämie insbesondere auch die Fachkompetenz des Versicherungsunternehmens, seine Gestion bei der Schadensabwicklung, seine Kulanzbereitschaft, die Vertragslaufzeit, die Möglichkeit von Schadenfallkündigungen und die Höhe des Selbstbehalts als Beurteilungskriterien herangezogen werden.
(4) Zusätzliche Leistungen des Versicherungsmaklers, die über die gesetzlichen Bestimmungen und die AGB hinausgehen, können gegen ein gesondertes Entgelt vereinbart werden.
(5) Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Leistungen gem. Maklergesetz § 28 Z 6 und Z 7 bei Konsumenten bzw. die Leistungen gem. § 28 Z 4 bis Z 7 bei Nicht-Konsumenten nur separater Beauftragung im Rahmen eines gesonderten Entgelt geleistet werden. https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40058541
3. Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Der Versicherungsmakler benötigt für das sorgfältige und gewissenhafte Erbringen der in § 2 beschriebenen Leistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt, um eine fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und dem Kunden den nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz vermitteln zu können. Aus diesem Grunde ist der Versicherungskunde verpflichtet, dem Versicherungsmakler alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und den Versicherungsmakler von allen Umständen, die für die in § 2 beschriebenen Leistungen des Versicherungsmaklers von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen.
(2) Der Versicherungskunde ist verpflichtet, sofern erforderlich, an einer Risikobesichtigung durch den Versicherungsmakler oder das Versicherungsunternehmen nach vorheriger Verständigung und Terminabsprache teilzunehmen und auf besondere Gefahren von sich aus hinzuweisen.
(3) Die nach gründlichem Nachfragen vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen kann der Versicherungsmakler zur Grundlage der weiteren Erbringung seiner Dienstleistungen gegenüber dem Kunden machen, sofern sie nicht offenkundig unrichtigen Inhalts sind.
(4) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm oder für ihn vom Versicherungsmakler unterfertigter Versicherungsantrag noch keinen Versicherungsschutz bewirkt, sondern dieser vielmehr noch der Annahme durch das Versicherungsunternehmen bedarf, sodass zwischen der Unterfertigung des Versicherungsantrages und dessen Annahme durch den Versicherer ein ungedeckter Zeitraum bestehen kann.
(5) Der Versicherungskunde, sofern er nicht als Verbraucher iSd KSchG anzusehen ist, verpflichtet sich, alle durch die Vermittlung des Versicherungsmaklers übermittelten Versicherungsdokumente auf sachliche Unstimmigkeiten und allfällige Abweichungen vom ursprünglichen Versicherungsantrag zu überprüfen und dies gegebenenfalls dem Versicherungsmakler zur Berichtigung mitzuteilen.
(6) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Schadensmeldung oder ein Besichtigungsauftrag noch keine Deckungs- oder Leistungszusage des Versicherers bewirkt.
(7) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass er als Versicherungsnehmer Obliegenheiten aufgrund des Gesetzes und der jeweils anwendbaren Versicherungsbedingungen im Versicherungsfall einzuhalten hat, deren Nichteinhaltung zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann.
4. Zustellungen; elektronischer Schriftverkehr
(1) Als Zustelladresse des Versicherungskunden gilt die dem Versicherungsmakler zuletzt bekannt gegebene Adresse.
(2) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten des Versicherungsmaklers, die elektronische Kommunikation als vereinbart gilt.
(3) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund vereinzelt auftretender, technisch unvermeidbarer Fehler die Übermittlung von E-Mails oder Poststücken unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt der Versicherungsmakler eine Haftung nur dann, wenn er dies verschuldet hat. Der Zugang von E-Mails oder Poststücken bewirkt noch keine vorläufige Deckung und hat auch auf die Annahme eines Vertragsangebotes keine Wirkung.
5. Urheberrechte
Der Kunde anerkennt, dass jedes vom Versicherungsmakler erstellte Konzept, insbesondere die Risikoanalyse und das Deckungskonzept, ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Sämtliche Verbreitungen, Änderungen oder Ergänzungen sowie die Weitergabe an Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Versicherungsmaklers.
6. Haftung
(1) Die Haftung des Versicherungsmaklers ist jedenfalls mit der Höhe der Deckungssumme und des Deckungsumfanges seiner bestehenden Berufshaftpflicht beschränkt.
(2) Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsmakler müssen unverzüglich nach Schadenseintritt, spätestens jedoch 6 Monate ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
(3) Der Versicherungsmakler haftet nur für alle von Ihm an den Versicherungskunden vermittelten Verträge. In Erweiterung dazu kann der Versicherungskunde gegen ein gesondertes Entgelt, im Maklerauftrag, die Betreuung der Fremdverträge des Versicherungskunden durch den Versicherungsmakler vereinbaren. Der Versicherungsmakler haftet hierfür nur, wie in § 2 Abs. 1 und §3 Abs. 1 ersichtlich, für alle ihm vom Versicherungskunden offenkundig bekannt gemacht und in seine direkte Betreuung übergebenen Fremdverträge.
(4) Der Versicherungsmakler haftet für Schäden aus seiner Tätigkeit dem Versicherungskunden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nicht jedoch bei leichter Fahrlässigkeit. Bei Verbrauchergeschäften haftet der Versicherungsmakler nur dann für leichte Fahrlässigkeit, wenn es sich um einen Schaden an Personen handelt. Bei Fahrlässigkeit ist die Haftung mit der Höhe der gesetzlichen Mindesthaftpflichtversicherungssumme beschränkt und erstreckt sich nicht auf entgangenen Gewinn.
7. Verschwiegenheit, Datenschutz, Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO)
(1) Der Kunde gibt seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten, welche der Versicherungsmakler zur Erfüllung seiner gesetzlichen und vertraglichen Pflichten benötigt, auf unbestimmte Zeit, gespeichert werden. Diese Einwilligung kann jederzeit, unter Angabe von Gründen, widerrufen werden, was jedoch eine weitere Geschäftsbeziehung zwischen Versicherungsmakler und Kunden, mit sofortiger Wirkung, nichtig macht.
(2) Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, diese Pflicht auch seinen Mitarbeitern zu überbinden. Jede Weitergabe von Daten unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und der DSGVO.
(3) In Abänderung zu § 7 Abs. 2 gibt der Kunde seine Einwilligung, dass seine persönlichen Daten vom Makler verarbeitet und in Erfüllung seiner gesetzlichen und vertraglichen Pflichten an Dritte weiter gegeben werden dürfen.
(4) Der Versicherungskunde ist entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes mit einer automationsunterstützten Verwendung seiner Daten für die Kundendatei des Versicherungsmaklers und insbesondere zur Durchführung von Marketing-Aktionen einverstanden. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit, auch ohne Angabe von Gründen, widerrufen werden.
(5) Nähere Auskünfte zu Betroffenenrechten als auch Beschwerderechten finden sich auf www.dsb.gv.at wieder.
8. Rücktrittsrechte des Versicherungskunden
(1) Gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist der Kunde berechtigt, bei Abgabe seiner Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder eines Standes auf einer Messe von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieser Vertragsurkunde, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Versicherungsverträgen spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrages.
(2) Die Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich an den Auftragnehmer zu übermitteln. Der Rücktritt erfolgt rechtzeitig, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der in Abs. 1 genannten Frist abgesendet wird.
9. Beendigung der Vertretung / Geschäftsbeziehung
Die Geschäftsbeziehung kann durch schriftliche Kündigung durch eine der beiden Vertragsparteien beendet werden. Sie erlischt jedoch spätestens automatisch mit Kündigung / Stornierung oder Vermittlerwechsel des letzten durch den Versicherungsmakler vermittelten Vertrages. Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass durch die Beendigung dieses Geschäftsverhältnisses auch die Interessenwahrung durch den Versicherungsmakler erlischt, nicht jedoch die aus den vorangegangenen aktiven Vertragsverhältnissen resultierenden wirtschaftlichen Ansprüche des Versicherungsmakler.
10. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt. Im b2b-Bereich (Unternehmergeschäfte) wird in einem solchen Fall die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der undurchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
(2) Die Verträge zwischen dem Versicherungsmakler und dem Versicherungskunden unterliegen österreichischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – mit Ausnahme von Konsumenten iSd KSchG – jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich die Betriebsstätte des Versicherungsmaklers befindet. Der Versicherungsmakler ist jedoch berechtigt, eine allfällige Klage vor jedem anderen sachlich zuständigen Gericht einzubringen. Unbeschadet dessen ist für Konsumenten iSd KSchG jenes Gerichts zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Konsumenten liegt.
1. Kontaktdaten des Datenschutz Verantwortlichen:
FAWE unabhängiger Versicherungsmakler
Akademischer Versicherungsmakler Werner Fasching
1100 Wien, Favoritenstraße 213, Tel.: 01 603 13 11, Fax.: 01 602 69 69, Mail.: vb@fawe.at
2. Zweck der Datenverarbeitung und Datenbereitstellung:
Die Erhebung, Bearbeitung, Weitergabe und Speicherung personenbezogener Daten ist für eine mögliche oder tatsächliche Vermittlertätigkeit im Sinne der gesetzlichen Vorgaben als Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten zwingend vorgeschrieben.
Es besteht zwar keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zur Bereitstellung von Daten seitens des Kunden/der Kundin an FAWE unabhängiger Versicherungsmakler, jedoch ist dies als Grundlage für jegliche Geschäftsbeziehung mit FAWE unabhängiger Versicherungsmakler unumgänglich, da ein(e) Beratung, Angebotslegung, Vertragsabschluss, Vertragsverwaltung, Schadensunterstützung, etc. ohne die Verarbeitung und Bereitstellung von personenbezogenen Daten weder gesetzlich noch vertraglich möglich ist.
3. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung und Datenbereitstellung:
Wir verarbeiten personenbezogene Daten aufgrund der datenschutzrechtlichen relevanten Bestimmungen der DSGVO, des VersVG, des DSG und sämtlich weiterer anwendbaren Gesetzesbestimmungen. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus Art.6 Abs. 1 DSGVO.
3.1 Dabei werden nachstehende Kategorien von Daten verarbeitet:
3.2 Die verarbeiten Daten entstammen den folgenden Kategorien betroffener Personen:
3.3 Übermittlung der Daten an Dritte:
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und im Sinne der Einhaltung aller vertraglichen Pflichten für Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten werden personenbezogene Daten (auch sensible Daten im Sinne des Par. 9 Abs.1 DSGVO) an Dritte weiter gegeben, wie beispielsweise an:
4. Dauer der Speicherung:
Wir speichern personenbezogene Daten für die Dauer der ersten Kontaktaufnahme über die Geschäftsbeziehung und darüber hinaus bis zur Verjährung der gesetzlichen Aufbewahrungs- bzw. Nachhaftungsfrist ( welche im Anlass bis zu dreißig Jahre betragen kann ) bzw. sonstiger gesetzlicher Vorschriften.
5. Datenschutzrechte
Es stehen die grundsätzlichen Rechte auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung der personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Ferner können Sie Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen und Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einlegen.
5.1 Widerspruchsrecht:
Verarbeiten wir Daten zur Wahrung rechtlicher Interessen, kann dieser Verarbeitung widersprochen werden, wenn sich aus der besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Datenverarbeitung sprechen.
6. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wenn die Ansicht besteht, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder datenschutzrechtliche Ansprüche in sonst einer Weise verletzt worden sind, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Datenschutzbehörde) Beschwerde eingelegt werden.
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